
Beim Kauf eines Rückewagens stellen sich viele Fragen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Zulassung, Bremsanlagen und den aktuellen Schweizer Vorschriften übersichtlich zusammengefasst.
Hinweis
Diese Informationen dienen als Übersicht.
Massgebend sind immer
Abschnitt 1
Ein Rückewagen benötigt nicht automatisch ein eigenes Kontrollschild. Ob ein Rückewagen immatrikuliert werden muss oder ohne eigenes Kontrollschild betrieben werden darf, hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:
Land- oder forstwirtschaftlicher Anhänger bis 30 km/h | Kann unter den Voraussetzungen der VZV von Fahrzeugausweis und Kontrollschild befreit sein. |
Land- oder forstwirtschaftlicher Anhänger über 30 km/h | In der Regel immatrikulationspflichtig (grünes Kontrollschild). |
Andere Anhänger oder gewerbliche Transporte | Zulassung gemäss Fahrzeugkategorie und den geltenden Vorschriften. |
Wichtig
Nicht jeder Rückewagen bis 30 km/h ist automatisch von der Zulassung befreit.
Massgebend sind immer die Fahrzeugkategorie, die Typengenehmigung sowie die Bestimmungen der VZV. Die Ausnahme gilt grundsätzlich für land- und forstwirtschaftliche Anhänger, welche sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Abschnitt 2
Die zulässigen Gewichte eines Rückewagens werden nicht ausschliesslich durch den Anhänger bestimmt. Massgebend sind immer:
Maximale Fahrzeugbreite | 2.55 m |
Maximale Fahrzeughöhe | 4.00 m |
Zulässiges Gesamtgewicht | gemäss Typengenehmigung |
Maximale Anhängelast | gemäss Fahrzeugausweis des Traktors |
Zulässige Achslasten | gemäss Hersteller |
Stützlast | gemäss Anhängekupplung |
Nicht der Rückewagen bestimmt die zulässige Fahrzeugkombination.
Entscheidend sind immer:
Eine Überschreitung dieser Werte ist unzulässig und kann zum Erlöschen der Zulassung sowie zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen.
Abschnitt 3
Die gesetzlichen Anforderungen richten sich insbesondere nach:
Garantiegewicht bis 3'000 kg | Betriebsbremse erforderlich |
Garantiegewicht bis 6'000 kg | Auflaufbremse kann je nach Fahrzeugkategorie zulässig sein. |
Garantiegewicht über 6'000 kg | Durchgehende Bremsanlage erforderlich. |
Neufahrzeuge mit aktueller EU-Typgenehmigung | Bremsanlagen müssen den Anforderungen der EU-Verordnung (EU) Nr. 167/2013 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2015/68 entsprechen. |
Professioneller Standard: Zweileiter-Druckluftbremse
Für professionelle Rückewagen werden heute nahezu ausschliesslich moderne Zweileiter-Druckluftbremsen eingesetzt. Diese bieten:
Sie entsprechen dem heutigen Stand der Technik und erfüllen die aktuellen europäischen sowie schweizerischen Zulassungsvorschriften.
Abschnitt 4
Geeignet für
Vorteile
Nachteile
Geeignet für
Vorteile
Nachteile
Geeignet für
Vorteile
Geeignet für
Vorteile
Abschnitt 5
Viele ältere Schweizer Traktoren verfügen noch über eine Einleiter-Druckluftanlage. Dieses Bremssystem war über Jahrzehnte der Standard und ist heute noch häufig im Einsatz.
Bei modernen Traktoren wird hingegen nahezu ausschliesslich die Zweileiter-Druckluftbremse eingesetzt. Sie bietet deutlich mehr Sicherheit und entspricht dem heutigen Stand der Technik.
Bestandesschutz
Bereits zugelassene Rückewagen mit einer Einleiter-Druckluftbremse müssen nicht allein aufgrund einer Gesetzesänderung umgebaut werden.
Solange keine wesentlichen technischen Änderungen vorgenommen werden und die Fahrzeugkombination weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können diese grundsätzlich weiter betrieben werden.
Bei einer Neuzulassung oder einer neuen Typengenehmigung gelten jedoch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
Abschnitt 6
Ein Umbau ist nicht automatisch vorgeschrieben. Ob eine Umrüstung erforderlich ist, hängt insbesondere von der Fahrzeugzulassung, der Typengenehmigung und den vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug ab.
Hinweis
Abschnitt 7
Die Wahl des richtigen Bremssystems hängt vom Einsatzgebiet, dem Zugfahrzeug und den gesetzlichen Anforderungen ab. Für professionelle Forstbetriebe, Lohnunternehmen, Gemeinden sowie anspruchsvolle Privatwaldbesitzer empfehlen wir grundsätzlich moderne Rückewagen mit Zweileiter-Druckluftbremse inklusive Federspeicher-Parkbremse.
Diese Systeme bieten:
Wir beraten Sie gerne, welches Bremssystem optimal zu Ihrem Traktor, Ihrem Einsatzgebiet und den geltenden Schweizer Vorschriften passt.
👉 Rückewagen entdeckenRechtsgrundlagen
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen sowie den technischen Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Anhänger in der Schweiz.
Rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine behördliche oder rechtliche Beurteilung.
Massgebend sind ausschliesslich die zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, die Typengenehmigung des jeweiligen Fahrzeugs, der Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs sowie die Vorgaben des zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamtes.
Da sich gesetzliche Vorschriften ändern können, empfiehlt FirewoodTECH, die konkrete Fahrzeugkombination vor einer Anschaffung oder einem Umbau mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt oder einer anerkannten Prüfstelle abzuklären.
FAQ
Du hast Fragen zur Zulassung, zu den Bremssystemen oder zur Wahl des passenden Rückewagens?
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.
Nein.
Ob ein Rückewagen ein eigenes Kontrollschild benötigt, hängt nicht allein vom Gewicht ab. Entscheidend sind insbesondere:
Land- und forstwirtschaftliche Anhänger können unter bestimmten Voraussetzungen von der Immatrikulationspflicht befreit sein.
Grundsätzlich ja.
Bestimmte land- und forstwirtschaftliche Anhänger dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne eigenes Kontrollschild auf öffentlichen Strassen verkehren. Ob dies im konkreten Fall zulässig ist, richtet sich nach der Fahrzeugkategorie, der Typengenehmigung sowie den geltenden Vorschriften.
Ja.
Rückewagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 30 km/h sind in der Regel immatrikulationspflichtig und benötigen ein grünes Kontrollschild sowie einen Fahrzeugausweis.
Die passende Bremsanlage richtet sich nach:
Für kleinere Rückewagen genügt häufig eine hydraulische Bremsanlage. Professionelle Rückewagen werden heute überwiegend mit modernen Zweileiter-Druckluftbremsen ausgerüstet.
Je nach Fahrzeugkategorie und zulässigem Gesamtgewicht kann eine hydraulische Bremsanlage ausreichend sein. Für schwere Rückewagen sowie häufige Strassentransporte empfiehlt FirewoodTECH jedoch eine moderne Zweileiter-Druckluftbremse.
Bei einer hydraulischen Bremse erfolgt die Bremskraftübertragung über Hydrauliköl. Eine Druckluftbremse arbeitet mit komprimierter Luft. Sie bietet:
Für professionelle Rückewagen gilt sie heute als Stand der Technik.
Bei der Einleiter-Druckluftbremse werden Steuerung und Luftversorgung über eine gemeinsame Leitung übertragen. Bei der Zweileiter-Druckluftbremse sind Vorratsleitung und Steuerleitung getrennt. Dadurch ergeben sich folgende Vorteile:
Ja.
Bereits zugelassene Fahrzeugkombinationen geniessen grundsätzlich Bestandesschutz. Solange keine wesentlichen technischen Änderungen vorgenommen werden und die bestehende Zulassung erhalten bleibt, kann eine Einleiter-Druckluftanlage grundsätzlich weiter verwendet werden.
Nicht automatisch.
Ein Umbau wird in der Regel erst erforderlich, wenn
Die Zweileiter-Druckluftbremse entspricht dem heutigen Stand der Technik. Sie bietet:
Die Federspeicher-Parkbremse hält den Rückewagen auch bei abgestelltem Traktor sicher fest. Gleichzeitig wirkt sie als Notbremse, falls die Druckluftversorgung unterbrochen wird oder eine Leitung beschädigt wird. Sie ist ein wichtiger Bestandteil moderner Zweileiter-Druckluftbremsanlagen.
ALB steht für Automatische Lastabhängige Bremskraftregelung. Das System passt die Bremskraft automatisch an das tatsächliche Gewicht des Rückewagens an. Dadurch wird sowohl im Leerzustand als auch bei voller Beladung eine optimale Bremswirkung erreicht.
Nein.
Vor dem Kauf sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
Nicht jede Kombination ist technisch oder gesetzlich zulässig.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach der Typengenehmigung des Rückewagens sowie den Einträgen im Fahrzeugausweis. Viele land- und forstwirtschaftliche Rückewagen sind für 30 km/h ausgelegt. Je nach Ausführung und Zulassung sind auch 40 km/h oder höhere Geschwindigkeiten möglich.
Für professionelle Forstbetriebe, Lohnunternehmen, Gemeinden und anspruchsvolle Privatwaldbesitzer empfiehlt FirewoodTECH moderne Rückewagen mit Zweileiter-Druckluftbremse inklusive Federspeicher-Parkbremse und automatischer lastabhängiger Bremskraftregelung (ALB). Diese Systeme bieten maximale Sicherheit, entsprechen dem heutigen Stand der Technik und sind optimal für den professionellen Einsatz auf Waldwegen sowie öffentlichen Strassen geeignet.
Gerne beraten wir dich persönlich bei der Wahl des passenden Rückewagens und der optimalen Bremsanlage. Gemeinsam prüfen wir die Kompatibilität mit deinem Traktor und finden eine Lösung, die sowohl technisch als auch gesetzlich den Schweizer Vorschriften entspricht.
👉 Jetzt unverbindlich beraten lassen