Rückewagen mit Kran im Schweizer Wald
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Fachinformation

Gesetzliche Vorschriften & Bremssysteme für Rückewagen in der Schweiz

Beim Kauf eines Rückewagens stellen sich viele Fragen.

  • Welche Bremse benötige ich?
  • Brauche ich ein Kontrollschild?
  • Darf ich ohne Zulassung fahren?
  • Welche Vorschriften gelten in der Schweiz?

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Zulassung, Bremsanlagen und den aktuellen Schweizer Vorschriften übersichtlich zusammengefasst.

Hinweis

Diese Informationen dienen als Übersicht.

Massgebend sind immer

  • die Fahrzeugkategorie
  • die Typengenehmigung des Herstellers
  • der Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges
  • die aktuell gültige Verkehrszulassungsverordnung (VTS)
  • die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen (VZV)

Abschnitt 1

Benötigt mein Rückewagen ein Kontrollschild?

Ein Rückewagen benötigt nicht automatisch ein eigenes Kontrollschild. Ob ein Rückewagen immatrikuliert werden muss oder ohne eigenes Kontrollschild betrieben werden darf, hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:

  • Fahrzeugkategorie
  • Verwendungszweck
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Typengenehmigung
  • Zulassung nach VTS und VZV

Land- oder forstwirtschaftlicher Anhänger bis 30 km/h

Kann unter den Voraussetzungen der VZV von Fahrzeugausweis und Kontrollschild befreit sein.

Land- oder forstwirtschaftlicher Anhänger über 30 km/h

In der Regel immatrikulationspflichtig (grünes Kontrollschild).

Andere Anhänger oder gewerbliche Transporte

Zulassung gemäss Fahrzeugkategorie und den geltenden Vorschriften.

Wichtig

Nicht jeder Rückewagen bis 30 km/h ist automatisch von der Zulassung befreit.

Massgebend sind immer die Fahrzeugkategorie, die Typengenehmigung sowie die Bestimmungen der VZV. Die Ausnahme gilt grundsätzlich für land- und forstwirtschaftliche Anhänger, welche sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Abschnitt 2

Welche Masse und Gewichte gelten?

Die zulässigen Gewichte eines Rückewagens werden nicht ausschliesslich durch den Anhänger bestimmt. Massgebend sind immer:

  • die Typengenehmigung des Rückewagens
  • die zulässige Anhängelast des Traktors
  • die zulässigen Achslasten
  • die Stützlast der Anhängekupplung
  • der Fahrzeugausweis des Traktors

Maximale Fahrzeugbreite

2.55 m

Maximale Fahrzeughöhe

4.00 m

Zulässiges Gesamtgewicht

gemäss Typengenehmigung

Maximale Anhängelast

gemäss Fahrzeugausweis des Traktors

Zulässige Achslasten

gemäss Hersteller

Stützlast

gemäss Anhängekupplung

Nicht der Rückewagen bestimmt die zulässige Fahrzeugkombination.

Entscheidend sind immer:

  • Fahrzeugausweis des Traktors
  • zulässige Anhängelast
  • zulässige Achslasten
  • Stützlast
  • Typengenehmigung

Eine Überschreitung dieser Werte ist unzulässig und kann zum Erlöschen der Zulassung sowie zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen.

Abschnitt 3

Welche Bremsanlage ist vorgeschrieben?

Die gesetzlichen Anforderungen richten sich insbesondere nach:

  • zulässigem Gesamtgewicht
  • Fahrzeugkategorie
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • Typengenehmigung
  • Art der Zulassung

Garantiegewicht bis 3'000 kg

Betriebsbremse erforderlich

Garantiegewicht bis 6'000 kg

Auflaufbremse kann je nach Fahrzeugkategorie zulässig sein.

Garantiegewicht über 6'000 kg

Durchgehende Bremsanlage erforderlich.

Neufahrzeuge mit aktueller EU-Typgenehmigung

Bremsanlagen müssen den Anforderungen der EU-Verordnung (EU) Nr. 167/2013 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2015/68 entsprechen.

Professioneller Standard: Zweileiter-Druckluftbremse

Für professionelle Rückewagen werden heute nahezu ausschliesslich moderne Zweileiter-Druckluftbremsen eingesetzt. Diese bieten:

  • höchste Sicherheit
  • gleichmässige Bremswirkung
  • automatische Notbremsung
  • Federspeicher-Parkbremse
  • automatische lastabhängige Bremskraftregelung (ALB)
  • optimale Kompatibilität mit modernen Traktoren

Sie entsprechen dem heutigen Stand der Technik und erfüllen die aktuellen europäischen sowie schweizerischen Zulassungsvorschriften.

Abschnitt 4

Bremssysteme im Vergleich

Ungebremst

Geeignet für

  • leichte Rückewagen
  • reiner Waldeinsatz
  • kurze Transportwege

Vorteile

  • einfache Technik
  • wartungsarm
  • kostengünstig

Nachteile

  • eingeschränkter Strasseneinsatz
  • nur für leichte Lasten geeignet

Hydraulische Bremse

Geeignet für

  • Privatwaldbesitzer
  • Brennholzbetriebe
  • kleinere Forstbetriebe

Vorteile

  • einfache Konstruktion
  • geringer Wartungsaufwand
  • keine Druckluftanlage erforderlich
  • zuverlässige Bremswirkung im Forsteinsatz

Nachteile

  • abhängig von der Hydraulikleistung des Traktors
  • bei häufigen Strassentransporten weniger komfortabel als Druckluftsysteme

Hydraulische Zweileiterbremse

Geeignet für

  • moderne Traktoren ohne Druckluftanlage

Vorteile

  • getrennte Steuer- und Vorratsleitungen
  • höhere Betriebssicherheit
  • bessere Dosierbarkeit
  • moderne Alternative zur Druckluftanlage
  • erfüllt aktuelle Sicherheitsanforderungen
FirewoodTECH Empfehlung

Zweileiter-Druckluftbremse

Geeignet für

  • professionelle Forstbetriebe
  • Lohnunternehmen
  • Gemeinden
  • schwere Rückewagen

Vorteile

  • höchste Bremsleistung
  • automatische Notbremsung bei Leitungsabriss
  • Federspeicher-Parkbremse
  • automatische Bremskraftregelung (ALB)
  • gleichmässige Bremswirkung bei voller Beladung
  • optimale Fahrsicherheit im Berggebiet
  • entspricht den aktuellen europäischen und schweizerischen Vorschriften

Abschnitt 5

Einleiter- oder Zweileiter-Druckluftbremse?

Viele ältere Schweizer Traktoren verfügen noch über eine Einleiter-Druckluftanlage. Dieses Bremssystem war über Jahrzehnte der Standard und ist heute noch häufig im Einsatz.

Bei modernen Traktoren wird hingegen nahezu ausschliesslich die Zweileiter-Druckluftbremse eingesetzt. Sie bietet deutlich mehr Sicherheit und entspricht dem heutigen Stand der Technik.

Einleiter-Druckluftbremse

  • häufig bei älteren Schweizer Traktoren
  • Bestandesschutz für bereits zugelassene Fahrzeugkombinationen
  • einfache Technik
  • keine getrennte Vorratsleitung
  • geringere Betriebssicherheit
  • technisch überholt
  • für moderne Neufahrzeuge in der Regel nicht mehr Stand der Technik

Zweileiter-Druckluftbremse

  • heutiger Standard
  • getrennte Vorrats- und Steuerleitung
  • automatische Notbremsung bei Leitungsabriss
  • Federspeicher-Parkbremse
  • automatische lastabhängige Bremskraftregelung (ALB)
  • höhere Betriebssicherheit
  • optimale Bremsdosierung
  • vollständige Kompatibilität mit modernen Traktoren
  • entspricht den aktuellen europäischen und schweizerischen Vorschriften

Bestandesschutz

Bereits zugelassene Rückewagen mit einer Einleiter-Druckluftbremse müssen nicht allein aufgrund einer Gesetzesänderung umgebaut werden.

Solange keine wesentlichen technischen Änderungen vorgenommen werden und die Fahrzeugkombination weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können diese grundsätzlich weiter betrieben werden.

Bei einer Neuzulassung oder einer neuen Typengenehmigung gelten jedoch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Abschnitt 6

Wann muss von Einleiter auf Zweileiter umgebaut werden?

Ein Umbau ist nicht automatisch vorgeschrieben. Ob eine Umrüstung erforderlich ist, hängt insbesondere von der Fahrzeugzulassung, der Typengenehmigung und den vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug ab.

Umbau in der Regel erforderlich

  • Anschaffung eines neuen Rückewagens
  • Neuzulassung
  • neue Typengenehmigung
  • neuer Traktor mit ausschliesslich Zweileiteranschlüssen
  • wesentliche Änderungen an der Bremsanlage
  • wenn die geltenden Zulassungsvorschriften dies verlangen

Umbau in der Regel nicht erforderlich

  • bestehende zugelassene Fahrzeugkombination
  • keine technischen Änderungen
  • Bestandesschutz
  • laufender Betrieb innerhalb der bestehenden Zulassung

Hinweis

Die tatsächlichen Anforderungen richten sich immer nach der Typengenehmigung des Fahrzeugs sowie den Vorgaben des zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamtes.

Abschnitt 7

FirewoodTECH Empfehlung

Unsere Empfehlung

Die Wahl des richtigen Bremssystems hängt vom Einsatzgebiet, dem Zugfahrzeug und den gesetzlichen Anforderungen ab. Für professionelle Forstbetriebe, Lohnunternehmen, Gemeinden sowie anspruchsvolle Privatwaldbesitzer empfehlen wir grundsätzlich moderne Rückewagen mit Zweileiter-Druckluftbremse inklusive Federspeicher-Parkbremse.

Diese Systeme bieten:

  • höchste Sicherheit auf öffentlichen Strassen
  • maximale Bremsleistung auch bei voller Beladung
  • automatische Notbremsung
  • gleichmässige Bremskraft
  • optimale Dosierbarkeit
  • vollständige Kompatibilität mit modernen Traktoren
  • langfristige Investitionssicherheit
  • Einhaltung des heutigen Standes der Technik

Wir beraten Sie gerne, welches Bremssystem optimal zu Ihrem Traktor, Ihrem Einsatzgebiet und den geltenden Schweizer Vorschriften passt.

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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen sowie den technischen Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Anhänger in der Schweiz.

  • Verkehrszulassungsverordnung (VTS)
  • Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen (VZV)
  • Strassenverkehrsgesetz (SVG)
  • EU-Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge
  • Delegierte Verordnung (EU) 2015/68 (Bremsanlagen)
  • ASA-Richtlinien (soweit anwendbar)

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine behördliche oder rechtliche Beurteilung.

Massgebend sind ausschliesslich die zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, die Typengenehmigung des jeweiligen Fahrzeugs, der Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs sowie die Vorgaben des zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamtes.

Da sich gesetzliche Vorschriften ändern können, empfiehlt FirewoodTECH, die konkrete Fahrzeugkombination vor einer Anschaffung oder einem Umbau mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt oder einer anerkannten Prüfstelle abzuklären.

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Du hast Fragen zur Zulassung, zu den Bremssystemen oder zur Wahl des passenden Rückewagens?

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

Nein.

Ob ein Rückewagen ein eigenes Kontrollschild benötigt, hängt nicht allein vom Gewicht ab. Entscheidend sind insbesondere:

  • Fahrzeugkategorie
  • Verwendungszweck
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Typengenehmigung
  • geltende Vorschriften der VTS und VZV

Land- und forstwirtschaftliche Anhänger können unter bestimmten Voraussetzungen von der Immatrikulationspflicht befreit sein.

Grundsätzlich ja.

Bestimmte land- und forstwirtschaftliche Anhänger dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne eigenes Kontrollschild auf öffentlichen Strassen verkehren. Ob dies im konkreten Fall zulässig ist, richtet sich nach der Fahrzeugkategorie, der Typengenehmigung sowie den geltenden Vorschriften.

Ja.

Rückewagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 30 km/h sind in der Regel immatrikulationspflichtig und benötigen ein grünes Kontrollschild sowie einen Fahrzeugausweis.

Die passende Bremsanlage richtet sich nach:

  • zulässigem Gesamtgewicht
  • Fahrzeugkategorie
  • Höchstgeschwindigkeit
  • Typengenehmigung
  • Zugfahrzeug

Für kleinere Rückewagen genügt häufig eine hydraulische Bremsanlage. Professionelle Rückewagen werden heute überwiegend mit modernen Zweileiter-Druckluftbremsen ausgerüstet.

Je nach Fahrzeugkategorie und zulässigem Gesamtgewicht kann eine hydraulische Bremsanlage ausreichend sein. Für schwere Rückewagen sowie häufige Strassentransporte empfiehlt FirewoodTECH jedoch eine moderne Zweileiter-Druckluftbremse.

Bei einer hydraulischen Bremse erfolgt die Bremskraftübertragung über Hydrauliköl. Eine Druckluftbremse arbeitet mit komprimierter Luft. Sie bietet:

  • höhere Betriebssicherheit
  • bessere Dosierbarkeit
  • automatische Notbremsung
  • konstante Bremsleistung auch bei voller Beladung

Für professionelle Rückewagen gilt sie heute als Stand der Technik.

Bei der Einleiter-Druckluftbremse werden Steuerung und Luftversorgung über eine gemeinsame Leitung übertragen. Bei der Zweileiter-Druckluftbremse sind Vorratsleitung und Steuerleitung getrennt. Dadurch ergeben sich folgende Vorteile:

  • schnellere Bremsbereitschaft
  • automatische Notbremsung
  • höhere Betriebssicherheit
  • bessere Dosierbarkeit
  • heutiger Stand der Technik

Ja.

Bereits zugelassene Fahrzeugkombinationen geniessen grundsätzlich Bestandesschutz. Solange keine wesentlichen technischen Änderungen vorgenommen werden und die bestehende Zulassung erhalten bleibt, kann eine Einleiter-Druckluftanlage grundsätzlich weiter verwendet werden.

Nicht automatisch.

Ein Umbau wird in der Regel erst erforderlich, wenn

  • ein neuer Rückewagen zugelassen wird
  • eine neue Typengenehmigung erforderlich ist
  • der Traktor ausschliesslich über Zweileiteranschlüsse verfügt
  • wesentliche Änderungen an der Bremsanlage vorgenommen werden

Die Zweileiter-Druckluftbremse entspricht dem heutigen Stand der Technik. Sie bietet:

  • höchste Sicherheit
  • automatische Notbremsung
  • gleichmässige Bremswirkung
  • Federspeicher-Parkbremse
  • automatische lastabhängige Bremskraftregelung (ALB)
  • optimale Kompatibilität mit modernen Traktoren

Die Federspeicher-Parkbremse hält den Rückewagen auch bei abgestelltem Traktor sicher fest. Gleichzeitig wirkt sie als Notbremse, falls die Druckluftversorgung unterbrochen wird oder eine Leitung beschädigt wird. Sie ist ein wichtiger Bestandteil moderner Zweileiter-Druckluftbremsanlagen.

ALB steht für Automatische Lastabhängige Bremskraftregelung. Das System passt die Bremskraft automatisch an das tatsächliche Gewicht des Rückewagens an. Dadurch wird sowohl im Leerzustand als auch bei voller Beladung eine optimale Bremswirkung erreicht.

Nein.

Vor dem Kauf sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • zulässige Anhängelast
  • Stützlast
  • Achslasten
  • Bremsanschlüsse
  • Hydraulikanschlüsse
  • Zugvorrichtung
  • zulässiges Gesamtgewicht

Nicht jede Kombination ist technisch oder gesetzlich zulässig.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach der Typengenehmigung des Rückewagens sowie den Einträgen im Fahrzeugausweis. Viele land- und forstwirtschaftliche Rückewagen sind für 30 km/h ausgelegt. Je nach Ausführung und Zulassung sind auch 40 km/h oder höhere Geschwindigkeiten möglich.

Für professionelle Forstbetriebe, Lohnunternehmen, Gemeinden und anspruchsvolle Privatwaldbesitzer empfiehlt FirewoodTECH moderne Rückewagen mit Zweileiter-Druckluftbremse inklusive Federspeicher-Parkbremse und automatischer lastabhängiger Bremskraftregelung (ALB). Diese Systeme bieten maximale Sicherheit, entsprechen dem heutigen Stand der Technik und sind optimal für den professionellen Einsatz auf Waldwegen sowie öffentlichen Strassen geeignet.

Du bist unsicher, welche Ausführung für deinen Traktor geeignet ist?

Gerne beraten wir dich persönlich bei der Wahl des passenden Rückewagens und der optimalen Bremsanlage. Gemeinsam prüfen wir die Kompatibilität mit deinem Traktor und finden eine Lösung, die sowohl technisch als auch gesetzlich den Schweizer Vorschriften entspricht.

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